Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz

Mit der Einrichtung eines Hinweisgebersystems bieten wir unseren Beschäftigten und Geschäftspartnern die Möglichkeit, einen etwaigen Verstoß gegen unsere Standards anzusprechen und abzustellen. Dies wird i.d.R. in direkten Gesprächen zwischen den Beteiligten erfolgen. Es kann jedoch auch Situationen geben, in denen ein persönliches Gespräch nicht möglich oder gewünscht ist. confer hat für solche Fälle eine Email-Adresse eingerichtet, über die zugleich eine Meldung im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) erfolgen kann.

Der Hinweis kann auf Wunsch anonym erfolgen. Informationen zum Hinweisgebersystem und zu einer Meldung sind in einer Richtlinie beschrieben, die über folgenden Link abrufbar ist:
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